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  • Öffnungszeiten der Praxis
    Montag: geschlossen Dienstag: 09.30 - 14:30 Uhr Mittwoch: 09:30 - 14:30 Uhr Donnerstag: 09:30 - 14:30 Uhr Freitag: 09.30 - 12.30 Uhr
  • Terminvergabe
    Für eine osteopathische Untersuchung/ Behandlung nutzen Sie bitte die Online Terminbuchung. ​ Sie können hier auswählen zwischen - einer osteopathischen Behandlung - einer osteopathischen Behandlung in der Schwangerschaft - einem Beckenboden-Check - einem Beckenboden-Check follow up ​ NEU: Wenn Sie schwanger und terminlich flexibel sind, nutzen Sie bei der Online Terminbuchung gerne meine Warteliste. Über die Warteliste werden regelmäßig frühere Termine frei, wenn Patienten/innen Termine absagen. Diese Funktion können Sie zusätzlich zur regulären Terminbuchung nutzen. ​ Bei Fragen erreichen Sie mich via email unter info@osteopathie-kauder.de oder über das Kontaktformular der Website. Sie können auch jederzeit auf die Voicemail sprechen unter 015774991761. Ich rufe Sie dann gerne zurück. Während der Behandlungen gehe ich nicht ans Telefon, damit ich mich voll und ganz auf Sie als Patient/in konzentrieren kann.
  • Was benötige ich für die Behandlung?
    - ausgefüllter Behandlungsvertrag und Anamnesebogen - ein großes Handtuch - bei Bedarf Hausschuhe oder dicke Socken (die Praxis ist "straßenschuhfrei") - bequeme Kleidung - wenn vorhanden: Arztbriefe oder Therapieberichte
  • Parken und Praxiseingang
    In der Umgebung der Praxis gibt es kostenfreie Parkplätze. Ich bitte Sie die Wendeplatte und Ausfahrten der Carports frei zu lassen. Um den Praxiseingang zu finden folgen Sie der Beschilderung.
  • Benötige ich für die osteopathische Behandlung ein Rezept vom Arzt?
    Nein. Sie benötigen keine Verordnung, da ich vom Gesundheitsamt Tübingen als Heilpraktikerin zugelassen bin und somit die Behandlungsindikation durch mich gestellt werden kann. Aber: Einzelne gesetzliche Krankenkassen fordern eine ärztliche Empfehlung (Privatrezept für Osteopathie), um am Erstattungsverfahren durch die Krankenkassen teilnehmen zu können (siehe unten).
  • Werden die Kosten der osteopathischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen?
    Sprechen Sie ihre Krankenkasse vor Beginn der Therapie an oder informieren Sie sich auf der Internetseite der Krankenkasse unter der Rubrik „Leistungen“ über die Erstattungsmöglichkeiten ihrer Krankenkasse. Zahlreiche (über 100) gesetzliche Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten. Sie erhalten nach der Behandlung eine Rechnung von mir und können diese bei Ihrer gesetzlichen Kasse einreichen, um an dem Erstattungsverfahren teilzunehmen. Manche Krankenkassen fordern für die Erstattung eine ärztliche Empfehlung für osteopathische Behandlungen, die vor dem ersten Termin ausgestellt werden sollte. Aktuelle Informationen über die Leistungen der Krankenkassen finden Sie unter der Rubrik Patienteninfo auch unter www.osteokompass.de.
  • Werden die Kosten von osteopathischen Leistungen von privaten Krankenkassen übernommen?
    Private Versicherungen und private Zusatzkrankenversicherungen mit integrierter Heilpraktikerleistung erstatten die Behandlungskosten je nach individuellem Vertrag zum Teil oder ganz.
  • Was ist zu tun, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?
    Kann ein Termin einmal nicht wahrgenommen werden, bitte rechtzeitig (mind. 24 h vorher, gerne früher) absagen. Zur Absage kann der Absage-Link aus der Termin-Email genutzt werden oder Sie sprechen auf die Voicemail. Da ich eine reine Bestellpraxis betreibe, muss der Termin ohne rechtzeitige Absage entsprechend unserem bestehenden Behandlungsvertrag mit einer Ausfallgebühr in Rechnung gestellt werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Ein neuer Termin kann über den Link in der Löschbestätigungsemail vereinbart werden.
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