FAQ
BENÖTIGE ICH FÜR DIE OSTEOPATHISCHE BEHANDLUNG EINE VERORDNUNG VOM ARZT?
Nein. Sie benötigen keine Verordnung, da ich vom Gesundheitsamt Tübingen als Heilpraktikerin zugelassen bin und somit die Behandlungsindikation durch mich gestellt werden kann. Einzelne gesetzliche Krankenkassen fordern jedoch eine ärztliche Empfehlung , um am Erstattungsverfahren durch die Krankenkassen teilnehmen zu können (siehe unten).
WERDEN DIE KOSTEN DER OSTEOPATHISCHEN BEHANDLUNG VON GESETZLICHEN KRANKENKASSEN ÜBERNOMMEN?
Sprechen Sie ihre Krankenkasse vor Beginn der Therapie an oder informieren Sie sich auf der Internetseite der Krankenkasse unter der Rubrik „Leistungen“ über die Erstattungsmöglichkeiten ihrer Krankenkasse. Zahlreiche (über 100) gesetzliche Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten. Sie erhalten nach der Behandlung eine Rechnung von mir und können diese bei Ihrer gesetzlichen Kasse einreichen, um an dem Erstattungsverfahren teilzunehmen. Manche Krankenkassen fordern für die Erstattung eine ärztliche Empfehlung für osteopathische Behandlungen, die vor dem ersten Termin ausgestellt werden sollte.
Aktuelle Informationen über die Leistungen der Krankenkassen finden Sie unter der Rubrik Patienteninfo auch unter www.osteokompass.de.
WERDEN DIE KOSTEN DER OSTEOPATHISCHEN BEHANDLUNG VON PRIVATEN KRANKENKASSEN ÜBERNOMMEN?
Private Versicherungen und private Zusatzkrankenversicherungen mit integrierter Heilpraktikerleistung erstatten die Behandlungskosten je nach individuellem Vertrag zum Teil oder ganz.
WIEVIELE BEHANDLUNGEN SIND NÖTIG?
Die Anzahl der benötigten Behandlungen sind individuell sehr unterschiedlich. Es hängt davon ab, welche Behandlungsziele gesetzt werden und ob es sich um ein akutes oder bereits länger bestehendes Geschehen handelt. Manchmal ist bereits eine Behandlung ausreichend. In der Regel sind weitere Behandlungen empfehlenswert.
WAS IST ZU TUN, WENN ICH EINEN TERMIN NICHT WAHRNEHMEN KANN?
Kann ein Termin einmal nicht wahrgenommen werden, bitte rechtzeitig (mind. 24 h vorher, gerne früher) absagen. Zur Absage kann der Absage-Link aus der Termin-Email genutzt werden oder Sie sprechen auf die Voicemail. Da ich eine reine Bestellpraxis betreibe, muss der Termin ohne rechtzeitige Absage entsprechend unserem bestehenden Behandlungsvertrag mit einer Ausfallgebühr in Rechnung gestellt werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.